Dieses sanierungsbedürftige Einfamilienhaus in zentraler Lage von Bockhorst wartet auf Sie, um sein volles Potenzial auszuschöpfen. Lassen Sie Ihren Traum vom Eigenheim Wirklichkeit werden.
Die 1953 erbaute und ca. 120 m² große Immobilie steht auf...
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Dieses sanierungsbedürftige Einfamilienhaus in zentraler Lage von Bockhorst wartet auf Sie, um sein volles Potenzial auszuschöpfen. Lassen Sie Ihren Traum vom Eigenheim Wirklichkeit werden.
Die 1953 erbaute und ca. 120 m² große Immobilie steht auf einem ca. 2.010 m² großen Grundstück in Süd-West Ausrichtung.
Dieses sanierungsbedürftige Einfamilienhaus in zentraler Lage von Bockhorst wartet auf Sie, um sein volles Potenzial auszuschöpfen. Lassen Sie Ihren Traum vom Eigenheim Wirklichkeit werden.
Die 1953 erbaute und ca. 120 m² große Immobilie steht auf einem ca. 2.010 m² großen Grundstück in Süd-West Ausrichtung.
Kosten
Kaufpreis
129.000 €
Käuferprovision
Käuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises
Immobiliendetails
Nutzungsart
Wohnen
Objektart
Einfamilienhaus
Hauptobjektart
Haus
Vertragsart
Kauf
Objektzustand
Sanierungsbedürftig
Baujahr
1953
Zimmer (gesamt)
4
Anzahl Schlafzimmer
3
Anzahl Badezimmer
1
Wohnfläche (ca.)
119 m²
Grundstücksfläche (ca.)
2.010 m²
Energie
A+ABCDEFGH
0
25
50
75
100
125
150
175
200
225
250
+
Heizungsart
Zentralheizung
Befeuerungsart
Öl
Energieausweis
Energiebedarfsausweis
Endenergiebedarf
449,9 kWh/(m²*a)
Baujahr (laut Energieausweis)
1953
Energiepass gültig bis
26.12.2032
Energieeffizienzklasse
H
Ausgestellt
nach dem 1.5.2014
Primärenergieträger
Öl
Ausstattung
Gäste-WC
Gartenanteil/mitbenutzung
Lage
Am Küstenkanal, an der Grenze zu Ostfriesland, liegt das vierhundert Jahre alte Bauerndorf Bockhorst auf einem schmalen Geestrücken inmitten reizvoller Moorgebiete. Das Wilde Moor im Westen, Leegmoor und Melmmoor im Süden und die Esterwegener Dose im...
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Am Küstenkanal, an der Grenze zu Ostfriesland, liegt das vierhundert Jahre alte Bauerndorf Bockhorst auf einem schmalen Geestrücken inmitten reizvoller Moorgebiete. Das Wilde Moor im Westen, Leegmoor und Melmmoor im Süden und die Esterwegener Dose im Osten.
Bockhorst ist eine 978 einwohnerstarke Gemeinde im Nordosten des Landkreises Emsland in Niedersachsen. Sie gehört der Samtgemeinde Nordhümmling an, die ihren Verwaltungssitz in der Gemeinde Esterwegen hat. Im Jahre 1598 wurde die Gemeinde erstmals urkundlich erwähnt.
Der Name Bockhorst kommt aus dem Mittelniederdeutschen und bedeutet „Siedlung beim Buchengehölz“. Daher zeigt das Wappen der Gemeinde drei Buchenblätter.
Am Küstenkanal, an der Grenze zu Ostfriesland, liegt das vierhundert Jahre alte Bauerndorf Bockhorst auf einem schmalen Geestrücken inmitten reizvoller Moorgebiete. Das Wilde Moor im Westen, Leegmoor und Melmmoor im Süden und die Esterwegener Dose im Osten.
Bockhorst ist eine 978 einwohnerstarke Gemeinde im Nordosten des Landkreises Emsland in Niedersachsen. Sie gehört der Samtgemeinde Nordhümmling an, die ihren Verwaltungssitz in der Gemeinde Esterwegen hat. Im Jahre 1598 wurde die Gemeinde erstmals urkundlich erwähnt.
Der Name Bockhorst kommt aus dem Mittelniederdeutschen und bedeutet „Siedlung beim Buchengehölz“. Daher zeigt das Wappen der Gemeinde drei Buchenblätter.
26897 Bockhorst
· Deutschland
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Sonstiges
Es liegt ein Energiebedarfsausweis vor. Dieser ist gültig bis 26.12.2032. Endenergiebedarf beträgt 449.90 kwh/(m²*a). Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Öl. Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1953. Die Energieeffizienzklasse ist H.
Es liegt ein Energiebedarfsausweis vor. Dieser ist gültig bis 26.12.2032. Endenergiebedarf beträgt 449.90 kwh/(m²*a). Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Öl. Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1953. Die Energieeffizienzklasse ist H.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
UNSER SERVICE FÜR SIE ALS EIGENTÜMER: Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen. Unser bundesweites und internationales Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen.
Es liegt ein Energiebedarfsausweis vor. Dieser ist gültig bis 26.12.2032. Endenergiebedarf beträgt 449.90 kwh/(m²*a). Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Öl. Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1953. Die Energieeffizienzklasse ist H.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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